Impressum
EnergieEffizienz Engel
Georg Engel
Hintergasse 27
76865 Rohrbach
Tel: 06349 9180306
ee-engel@gmx.de
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
DE347642965
Berufshaftpflichtversicherung:
Markel Insurance SE
Sophienstr. 26
80333 München
https://www.markel.de/
Geltungsbereich: Deutschlang
Bildrechte:
https://unsplash.com/
Riccardo Annandale
https://unsplash.com/photos/7e2pe9wjL9M
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Dieses Impressum wurde mit Hilfe des Impressum-Generators von HENSCHE Rechtsanwälte, Stuttgart erstellt.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Georg Engel,
handelnd unter EnergieEffizienz Engel, Hintergasse 27, 76865 Rohrbach (nachfolgend „Berater“), und
seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über energieberatende Leistungen, insbesondere die Vor-OrtBeratung/Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), die Ausstellung von Energieausweisen
sowie die Fördermittelbegleitung bei Einzelmaßnahmen. - Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann
Vertragsbestandteil, wenn der Berater ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. - Für KfW-geförderte Komplettsanierungen (Effizienzhaus-Sanierungen mit Baubegleitung) gelten diese
AGB nicht; hierfür schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag.
§ 2 Vertragsschluss - Der Vertrag kommt durch ein Angebot des Beraters (in der Regel über das Onlinetool Lexoffice) und
dessen Annahme durch den Kunden zustande. Mit der Annahme des Angebots erkennt der Kunde die
Geltung dieser AGB an. - Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb
der Geschäftsräume des Beraters geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der
gesondert erteilten Widerrufsbelehrung zu. - Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass mit der Leistungserbringung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist
begonnen wird, richtet sich ein im Widerrufsfall geschuldeter Wertersatz nach § 5 Abs. 4 dieser AGB.
§ 3 Leistungsumfang - Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot in Verbindung mit den
nachfolgenden Regelungen für die jeweilige Leistungsart.
§ 3a Vor-Ort-Beratung / Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) - Der Berater erbringt eine umfassende und unabhängige Vor-Ort-Beratung nach Maßgabe der jeweils
gültigen BAFA-Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Beratung und
Bestandsaufnahme (Vor-Ort-Beratung)“. Die Beratung umfasst insbesondere:
a) Erfassung des Ist-Zustands des Gebäudes beim Vor-Ort-Termin (bautechnische, bauphysikalische
und heizungstechnische Gegebenheiten sowie sonstige energierelevante Bereiche);
b) Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) mit den nach Förderrichtlinie erforderlichen
Inhalten anhand der Software EVEBI;
c) mündliche Erörterung der aufgezeigten Einzel- und Maßnahmenpakete mit dem Kunden im
Abschlussgespräch. - Der Kunde stellt dem Berater die für die Beratung erforderlichen Unterlagen (u. a.
Baugenehmigungsunterlagen, Ausführungszeichnungen, Verbrauchsdaten), soweit vorhanden, rechtzeitig
zur Verfügung. - Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
die beantragte Förderung bewilligt; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Weicht die Bewilligung
inhaltlich vom vereinbarten Leistungsumfang ab, sind beide Parteien berechtigt, binnen einer Woche nach
Erhalt der Bewilligung vom Vertrag zurückzutreten.
§ 3b Energieausweis - Der Berater erstellt für das im Angebot bezeichnete Gebäude einen Energieausweis (Bedarfs- oder
Verbrauchsausweis) nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden gesetzlichen Vorgaben
(Gebäudeenergiegesetz – GEG) und den anerkannten Regeln der Technik. - Die Datenaufnahme erfolgt wahlweise anhand vom Kunden übergebener Bau- und Planunterlagen oder
im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung. Die Richtigkeit vom Kunden übergebener Daten liegt in dessen
Verantwortung; der Berater prüft diese lediglich auf Plausibilität. - Der Detaillierungsgrad der Datenaufnahme (detaillierte Erfassung oder Ansatz zulässiger Pauschalwerte)
wird im Angebot festgelegt. Ein geringerer Detaillierungsgrad kann die Genauigkeit des Ergebnisses
einschränken; hierauf weist der Berater den Kunden hin. - Der Energieausweis wird dem Kunden in der im Angebot genannten Form (Papierausdruck und/oder
digital) übergeben oder übersandt und auf Wunsch in einem Gespräch erläutert.
§ 3c Fördermittelbegleitung bei Einzelmaßnahmen - Der Berater erbringt die Leistungen des Energieeffizienz-Experten im Sinne der jeweils bei
Auftragserteilung gültigen Fassung der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude –
Einzelmaßnahmen (BEG EM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, insbesondere die
dort in Nummer 5.1 beschriebenen Pflichtleistungen zur Begleitung der jeweils im Angebot bezeichneten
Einzelmaßnahme(n). Die aktuelle Fassung der Richtlinie sowie die zugehörigen Infoblätter und Formulare
sind auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de, Bereich
„Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“) abrufbar. - Zu den Pflichtleistungen nach Nummer 5.1 der Richtlinie gehören insbesondere, beispielhaft und nicht
abschließend:
a) Erstellung der technischen Projektbeschreibung und Bestätigung zum Antrag (BzA), einschließlich
der Bestätigung der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen;
b) Mitwirkung bei der Angebotseinholung und Prüfung der Angebote auf Übereinstimmung mit
Umfang und Qualität der geplanten Maßnahme;
c) Prüfung der Angemessenheit der Maßnahme unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die
thermische Bauphysik und energetische Anlagentechnik des Gebäudes;
d) Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD) auf Grundlage der vom Kunden bzw. vom
ausführenden Fachbetrieb übergebenen Rechnungen und Nachweise;
e) fachliche Abstimmung mit dem ausführenden Fachbetrieb und dem Kunden während der Umsetzung
der Maßnahme, soweit hierfür kein gesonderter zeitlicher Mehraufwand außerhalb des im Angebot
kalkulierten Rahmens entsteht. - Der Kunde übergibt dem Berater alle für die BzA und BnD erforderlichen Unterlagen (u. a. Angebote,
Rechnungen, Fachunternehmererklärungen) vollständig und unverzüglich. Verzögerungen, die auf einer
verspäteten oder unvollständigen Übergabe beruhen, hat der Berater nicht zu vertreten. - Ein Anspruch des Kunden auf Bewilligung der beantragten Fördermittel besteht nicht; der Berater
schuldet die ordnungsgemäße Antragstellung und die programmgemäße Erbringung der Leistungen nach
Nummer 5.1 der Richtlinie, nicht den Fördererfolg. - Stellt sich während der Umsetzung heraus, dass zusätzliche, im Angebot nicht erfasste Abstimmungsoder Nachbearbeitungsleistungen erforderlich werden (z. B. mehrfache Nachbesserung von
Fachunternehmererklärungen, Änderungen der Maßnahme nach Antragstellung), gilt hierfür § 7 (Zusatzund Änderungsleistungen). - Der Berater ist berechtigt, für Teilleistungen, die besondere Fachkenntnisse oder Hilfsmittel erfordern (z.
B. Fachplaner, Sachverständige oder andere Energieeffizienz-Experten), Dritte hinzuzuziehen. Der Berater
bleibt hierbei im Rahmen seiner Gesamtverantwortung nach Nummer 5.1 der Richtlinie verpflichtet, die von
Dritten erbrachten Teilleistungen auf Plausibilität und Übereinstimmung mit den technischen
Mindestanforderungen zu prüfen und das Ergebnis dieser Prüfung zu dokumentieren, bevor er sie im
Rahmen der BzA bzw. BnD bestätigt. Ausgaben für hinzugezogene Dritte sind, soweit im Angebot nicht
abweichend geregelt, von der vereinbarten Vergütung umfasst.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden - Der Kunde stellt dem Berater alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen
und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. - Die Leistungspflichten des Beraters ruhen, solange der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht
nachgekommen ist, es sei denn, der Berater hat die Verzögerung zu vertreten. Kommt der Kunde seiner
Mitwirkungspflicht auch nach angemessener Nachfristsetzung nicht nach, ist der Berater berechtigt, den
Vertrag zu kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind nach § 5 Abs. 3 zu vergüten.
§ 5 Vergütung - Die Vergütung für die jeweilige Leistung ergibt sich aus dem individuellen Angebot (Pauschalpreis oder
Stundensatz). - Über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Zusatz- oder Änderungsleistungen (§ 7) werden
nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 89,00 € netto zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer
abgerechnet. - Wird der Vertrag vorzeitig beendet (Kündigung nach § 4 Abs. 2 oder aus sonstigen vom Kunden zu
vertretenden Gründen), sind die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig auf Basis des aufgewendeten
Zeitaufwands zum Stundensatz nach Abs. 2 zu vergüten. - Widerruft ein Verbraucher den Vertrag, nachdem er ausdrücklich verlangt hat, dass die Leistung bereits
vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, schuldet er Wertersatz für die bis zum Zugang der
Widerrufserklärung bereits erbrachte Leistung. Die Berechnung erfolgt anteilig nach dem Verhältnis der
bereits aufgewendeten Arbeitsstunden zum voraussichtlichen Gesamtaufwand, multipliziert mit dem
Stundensatz nach Abs. 2.
§ 6 Zahlungsbedingungen - Rechnungen des Beraters sind, soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, innerhalb von 14 Tagen
nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. - Bei Zahlungsverzug ist der Berater berechtigt, die Arbeiten am laufenden Auftrag bis zum
Zahlungseingang einzustellen. Die gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben unberührt.
§ 7 Zusatz- und Änderungsleistungen - Leistungen, die nicht Gegenstand des jeweiligen Angebots sind oder den vereinbarten Leistungsumfang
erweitern, werden nur auf gesonderte Beauftragung des Kunden (auch per E-Mail ausreichend) erbracht und
nach § 5 Abs. 2 vergütet.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz - Der Berater behandelt alle im Rahmen der Beratung erlangten Informationen und Unterlagen des Kunden
vertraulich und nutzt sie ausschließlich zur Vertragserfüllung. - Der Berater verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit den geltenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG); eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies
zur Vertragserfüllung (z. B. Einreichung bei BAFA/KfW) erforderlich ist oder der Kunde eingewilligt hat.
§ 9 Haftung - Der Berater haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. - Für sonstige Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haftet der Berater nur bei Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden und der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssumme der
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Beraters. - Für den wirtschaftlichen Erfolg einer Sanierungsmaßnahme, die Bewilligung beantragter Fördermittel
oder die Richtigkeit von Daten, die der Kunde zur Verfügung gestellt hat, übernimmt der Berater keine
Gewähr. - Schadensersatzansprüche gegen den Berater verjähren, soweit gesetzlich zulässig, spätestens zwei Jahre
nach Kenntnis des Schadens, jedoch spätestens fünf Jahre nach Abschluss der jeweiligen Leistung.
§ 10 Schlussbestimmungen - Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Beraters. Bei
Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände unberührt. - Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Juli 2026

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§ 1 Geltungsbereich